Unsere Leistungen
Wir unterstützen und beraten Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz
- Beim Aufbau der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
- Bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
- Bei der Planung und Durchführung der Unterweisung ihrer Mitarbeiter
- Bei der Erstellung von Betriebsanweisungen
- Bei der Durchführung von Betriebsbegehungen
- Bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln, Maschinen und persönlicher Schutzausrüstung
- Bei der Planung notwendiger Prüfungen
- Durch regelmäßige Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen
- Bei der Auswertung von Unfällen und Berufskrankheiten
Weitere Leistungen
- Durchführung orientierender Messungen (Lärm, Beleuchtung)
- Erstellen von Explosionsschutzdokumenten
- Beratung in allen Fragen der betrieblichen Gesundheitsförderung und des betrieblichen Gesundheitsmanagements
- Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
- Unterweisungen zum Arbeitsschutz und der Unfallverhütung
Unser Service für Sie
Beratung
Wir beraten Sie kompetent in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes, in der Gestaltung von Arbeitsplätzen nach ergonomischen Grundsätzen, bei der Planung und Beschaffung von Anlagen, technischen Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen.
Unterweisung
Wir führen sicherheitstechnische Unterweisung Ihrer Beschäftigten durch. Im Allgemeinen sollten Unterweisungen bei Einstellung, bei Veränderungen, falls notwendig anlassbezogen, aber mindestens einmal jährlich erfolgen.
Unterstützung
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, bei der Erstellung von Betriebsanweisungen und bei allen anderen Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Dokumentation
Im Arbeitsschutzgesetz § 6 (1) besteht eine allgemeine Dokumentationspflicht im Arbeitsschutz. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung.